Halogenlampenverbot ab dem 1.09.2016 - Was bedeutet das für Sie?
Um den Energieverbrauch zu senken, setzt die Europäische Union den nächsten Schritt der sogenannten ErP-Richtlinie (2009/125/EG) um. Nach dem bereits 2009 in Kraft gesetzten EU-weiten Glühlampen-Verbot, dürfen ab dem 1. September 2016 keine ineffizienten Halogenlampen mit Reflektor, die unter die ErP-Richtlinie Nr. EC/1194/2012 DIM 2 fallen, von Herstellern in Umlauf gebracht werden.
Was bedeutet das für Sie?
Alle Produkte die bis Stichtag auf dem Markt sind, dürfen ohne zeitliche Begrenzung abverkauft werden - jedoch nur solange der Vorrat reicht. Halogen-Hamsterkäufe sind aber definitiv nicht nötig. Es gibt bereits schon seit längerer Zeit, wesentlich effizienteren Ersatz - und zwar LED Leuchtmittel.
Welche Halogenlampen-Typen sind betroffen?
Hochvolt-Halogenreflektorlampen der Typen R39/50/63/80 mit E14/E27 Sockel
Hochvolt- Halogenreflektorlampen mit GU10-Sockel
Hochvolt-Halogenreflektorlampe PAR16/20/30/38
Für was steht eigentlich PAR16, PAR20 usw.?
Die PAR Angabe gibt den Durchmesser des Leuchtmittel an.
PAR16: Ø ca. 50,8 mm
PAR20: Ø ca. 63,5 mm
PAR30: Ø ca. 95,2 mm
PAR38: Ø ca.120,6 mm
Niedervolt-Halogenlampen 12V mit Reflektor < 4000 Stunden (mittlerer Lebensdauer)
Ersatz zur Halogenlampen: LED-Lampen
Neuartige Halogenlampen verbrauchen zwar weniger Strom als Glühlampen, aber der geringe Energiebedarf der LED-Technik ist unschlagbar.
Aus diesem Grund haben wir für Sie eine Auswahl zusammengestellt, die Ihnen helfen soll, den perfekten Ersatz für Ihre Hochvolt-Halogenreflektorlampe zu finden.
Ihr MEGALight Dr.Kunde - Team