Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland
400 Menschen werden in Deutschland jährlich bei Bränden getötet. Beinahe jedes dritte Brandopfer ist dabei ein Kind. 70 Prozent davon werden nachts im Schlaf überrascht – Fakten die erschreckend sind und die vom Staat mit Hilfe der Rauchwarnmelderpflicht geändert werden soll.
Bei einigen Bundesländern ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern bereits schon komplett vollzogen worden - nun sind nur noch Bayern, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Sachsen in der Pflicht.
RAUCHWARNMELDER ODER FEUERMELDER?
"Das ist doch das Gleiche!" Dies ist leider falsch! Der Unterschied zwischen Rauchmelder und Feuermelder ist folgender:
Der Rauchwarnmelder warnt per Alarm vor den höchstgiftigen Rauchgas, der in den ersten zwei Minuten eines Brandes entsteht. Durch den nachts schlafenden Geruchssinn, sterben die meisten der Brandopfer an einer Rauchvergiftung, denn zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Somit dienen Rauchmelder als Frühwarnsystem und sind besonders für den Hausgebrauch gedacht.
Feuermelder hingegen werden manuell betätig und sind direkt mit der Notrufleitstelle der Feuerwehr verbunden. So wird bei der manuellen Betätigung des Alarms sofort die Feuerwehr alarmiert.
FRISTEN
Gesetzliche Rauchwarnmelder-Pflicht der noch umsetzenden Bundesländer in Deutschland
Bundesland |
Einbaupflicht für Neu- und Umbauten |
Übergangsfrist der Einbaupflicht in Bestandsbauten |
Bayern |
Seit Jan. 2013 |
Bis 31. Dez. 2017 |
Thüringen |
Seit Jan. 2008 |
Bis 31. Dez. 2018 |
Berlin |
Seit Jan. 2017 |
Bis 31. Dez. 2020 |
Brandenburg |
Seit Juli 2016 |
Bis 31. Dez. 2020 |
Sachsen |
Seit Jan. 2016 |
Keine Regelung |
Stand: Januar 2017
RAUCHWARNMELDER IN WELCHEN RÄUMEN EIGENTLICH NÖTIG?
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben.
In Baden-Württemberg jedoch sind gemäß LBO auch Aufenthaltsräume im Allgemeinen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Mehrere Details finden Sie in der LBO BaWü §15.
RAUCHMELDER - ZUSTÄNDIG FÜR DEN EINBAU IST EIGENTÜMER ODER MIETER?
Die Frage, ob Eigentümer oder Mieter zum Einbau, Betriebsbereitschaft und der Wartung verpflichtet ist, ist unterschiedlich geregelt.
Verantwortlich für den Einbau: Eigentümer (Bundesweit)
Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft und Wartung:
- Eigentümer (gilt für Thüringen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Brandenburg)
- Bewohner/Mieter der Wohnung (gilt für Schleswig-Holstein, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen)
Somit denken Sie an sich und Ihre Liebsten und sorgen Sie für Sicherheit durch Rauchwarnmelder, denn die retten leben!
Ihr MEGAlight Dr. Kunde Team
Quelle: Hekatron – Gesamtkatalog 2017
http://www.rauchmelderpflicht.eu/ Stand. (11.10.2017)